Zuverlässig. Menschlich. Nah.

Fahrdienst für den Bezirk Mittelfranken

Beförderung von Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, gefördert vom Bezirk Mittelfranken
Zuverlässig. Menschlich. Nah.

Fahrdienst für den Bezirk Mittelfranken

Beförderung von Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, gefördert vom Bezirk Mittelfranken
Fahrten für den Bezirk Mittelfranken, sowie Krankenfahrten im Rollstuhl oder sitzend
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Was ist der "Fahrdienst für den Bezirk Mittelfranken" ?

Der Fahrdienst zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ermöglicht schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, die wegen ihrer Behinderung nicht oder nur unzureichend in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Für teilnahmeberechtigte Personen übernimmt der Bezirk Mittelfranken die Fahrkosten.

Genau wir von KABBI sind ein Anbieter für den Fahrdienst im Bezirk Mittelfranken und bieten Dir einen zuverlässigen und professionellen Service.

Wer ist teilnahmeberechtigt und wie stellst du einen Antrag?

Da für dich, wenn du uns brauchst.

Unser Fahrdienst

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Wer ist teilnahmeberechtigt?

  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Mittelfranken oder erhältst bereits laufende Leistungen durch den Bezirk Mittelfranken.
  • Aufgrund der Art und Schwere deiner Behinderung bist du nicht oder nur unzureichend in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
  • In deinem Haushalt steht kein geeignetes Fahrzeug oder keine Fahrerin bzw. kein Fahrer im notwendigen Umfang zur Verfügung.
  • Dein Vermögen liegt nicht über der Freigrenze von 61.110 Euro (für Alleinlebende; Stand: 01.01.2023). Das Vermögen von Partnern oder Ehegatten bleibt unberücksichtigt.

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du einen Anspruch auf Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung haben.

Für den Antrag sind Nachweise, insbesondere über Einkommen und Vermögen, die Kopie des Schwerbehindertenausweises und der Bescheide des Versorgungsamtes erforderlich.

Fahrdienst für Rollstuhlfahrer.
Freizeitfahrten, private Fahrten und mehr

Wofür kannst du den Fahrdienst nutzen?

Wofür kannst du den Fahrdienst nutzen?

Der Fahrdienst soll dir insbesondere zum Umgang und der Begegnung mit Menschen dienen, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

Ausgeschlossen sind beispielsweise Fahrten:

  • zu ärztlichen und therapeutischen Behandlungen, Krankengymnastik, prothetischer Versorgung und ähnlichem,
  • zum Besuch von Arbeitsstätten, Schulen, Tagesstätten, Tagespflege und ähnlichem,
  • im Rahmen von Erholungs-/Urlaubsreisen, Umzügen und ähnlichem,
  • ins Ausland.
Freizeitfahrten, private Fahrten und mehr

Welche Leistungen erhältst du?

Du kannst pro Bewilligungsjahr bis zu

  • 1.700 Kilometer mit dem Fahrdienst fahren, wenn du in einer kreisfreien Stadt (Ansbach, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach) wohnst.
  • 2.600 Kilometer mit dem Fahrdienst fahren, wenn du in einem Landkreis wohnst.

Ausnahmsweise können auf Antrag, in dem ein zusätzlicher Bedarf begründet wird, weitere Kilometer bewilligt werden.

Bitte beachte, dass die gesamte einfache Fahrtstrecke bei beiden Leistungsalternativen maximal 100 Kilometer betragen darf.

Krankenfahrten und Patientenfahrdienst in Bamberg und Landkreis. Im Rollstuhl oder sitzend

Bereit mit Kabbi zu fahren?

Setze dich mit dem Bezirk in Verbindung. Dir wird gerne weitergeholfen.

Kontakt zum Bezirk Mittelfranken

Hier werden deine Fragen beantwortet

Wenn du dich für unseren Fahrdienst interessierst, ihn beantragen möchtest oder Fragen hast, kannst du dich an das Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken wenden.

Bezirk Mittelfranken

Sozialreferat

Rettistraße 56

91522 Ansbach

Arbeitsbereich23@bezirk-mittelfranken.de

Telefon und Fax

Tel.: 0981 / 4664 - 23002

Fax: 0981 / 4664 - 23099

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